Bis zu 80 % staatliche Förderung für Schulungen und Beratungen
- Kolibri Online ist ein akkreditiertes Beratungsunternehmen für eine bundesweite Förderung.
- Wir analysieren euer Content Marketing und beraten euch zu eurer Strategie und euren Prozessen.
- Kein Papierkram: Wir erledigen die Anträge, ihr erhaltet bis zu 80 % Förderung für die Beratung.

Wer uns vertraut
Mit Kolibri zur staatlichen Förderung
Kolibri ist ein akkreditiertes Beratungsunternehmen für bundesweite Förderprogramme – damit können unsere strategischen Analysen, Prozessoptimierungen und Marketing‑Strategien mit bis zu 80 % bezuschusst werden. Pro Projekt liegt der maximale Zuschuss bei 2.800 € (neue Bundesländer) bzw. 1.750 € (alte Bundesländer), insgesamt sind bis zu fünf geförderte Beratungen bis Ende 2026 möglich, höchstens zwei pro Jahr.
Wichtig: Die Beratungskosten müssen zunächst vollständig beglichen werden; der Zuschuss wird nach Projektabschluss und Vorlage des Verwendungsnachweises auf euer Konto überwiesen.
So könnt ihr eure Marketingziele professionell verfolgen und gleichzeitig euer Budget entlasten.
Marketingstrategische Beratung passgenau für eure Ziele
Entlastet euer Budget dank staatl. Förderung von bis zu 80 %
Kein Extra-Aufwand: Kolibri stellt den Förderantrag
Unsere Expertise für euer Marketing
Eure Seite performt nicht so, wie sie sollte? Ihr plant eine strategische Neuausrichtung im Marketing? Es wäre mal wieder Zeit für einen Content Audit? Holt euch jetzt Expertise ins Team und lasst euch von uns beraten!
Wir begleiten euch bei jedem Schritt:
- Analysen: Wir identifizieren Chancen zur Optimierung und helfen euch, das Potenzial eurer bestehenden digitalen Präsenz voll auszuschöpfen.
- Strategie: Gemeinsam entwickeln wir eine klare Strategie, die auf eure Ziele und Zielgruppen zugeschnitten ist.
- Prozessoptimierung: Wir durchleuchten eure Arbeitsabläufe und geben Empfehlungen zur Optimierung – zum Beispiel durch die Implementierung smarter Tools, automatisierter Prozesse sowie den Einsatz von KI.
Voraussetzungen für eine Förderung
Selbstständige Unternehmen
Weniger als 250 Beschäftigte
Vorjahresumsatz max. 50 Mio. €
Niederlassung in Deutschland
Ihr seid nicht sicher, ob ihr Anspruch auf eine Förderung habt? Kontaktiert uns – wir übernehmen gern die Prüfung für euch.
Diese Leistungen könnt ihr fördern lassen:
Analysen
Unsere Analysen helfen euch, das Potenzial eurer bestehenden digitalen Präsenz voll auszuschöpfen, ohne alles neu zu erfinden. Wir analysieren, was bereits da ist, und zeigen euch gezielt Optimierungsmöglichkeiten auf. Ob es um einen Content Audit, eine Marketing-Potenzialanalyse oder die Barrierefreiheit eurer Inhalte geht – wir ebnen den Weg für nachhaltige Verbesserungen.
Strategie & Zielsetzung
Gemeinsam entwickeln wir eine klare Strategie, die auf eure Ziele und Zielgruppen zugeschnitten ist. Ob es um die Definition von Content-Marketing-Zielen, die Ausarbeitung einer Themen- und Keywordstrategie oder die Erstellung von Buyer Personas geht – wir unterstützen euch dabei, eure Botschaften gezielt und effektiv in euren Zielmärkten zu platzieren. Mit einer durchdachten Strategie optimiert ihr euren Sales Funnel und stellt sicher, dass eure Inhalte genau die richtigen Menschen erreichen.

Schulungen
Damit eure Zielgruppe euch im Netzt findet, ist Suchmaschinenoptimierung unerlässlich. Suchmaschinen liefern 40 Prozent des weltweiten Traffics für Websites. Um online erfolgreich zu kommunizieren, kommen wir um Google, Bing und Co einfach nicht herum. Wir vermitteln euch in unseren Schulungen und Workshops nicht nur theoretisches SEO-Know-how, sondern auch praktische Tipps für eure Arbeit – inklusive kostenfreier Tools.
* Nicht förderfähige Bereiche: Operative Leistungen (z. B. Umsetzung von Marketingmaßnahmen), Rechts‑ oder Steuerberatung und Seminare werden nicht bezuschusst.
Förderkonditionen & Ablauf
Wir klären eure Förderfähigkeit (KMU‑Status, Sitz, Fördersatz 50 / 80 / 90 %) und definieren die Beratungsthemen (z. B. Digitalisierung, Marketing‑Strategie). Zudem schätzen wir Zeitrahmen und Beratungskosten, erstellen einen vorläufigen Zeitplan und bereiten das Angebot für euch vor.
Wir stellen den Online-Antrag. Dafür brauchen wir eine handschriftlich unterzeichnete Vollmacht sowie (bei Neu-Gründer:innen) den Nachweis des vorherigen Info-Gesprächs.
Der Online-Antrag wird geprüft. Meist erhalten wir innerhalb eines Werktags den offiziellen Bewilligungsbescheid, der den Start der Beratung genehmigt. Wir leiten euch den Bescheid zur Ablage weiter.
Nach der Bewilligung starten wir mit der geförderten Beratung: Workshops, Analyse und individuelle Handlungsempfehlungen zu euren strategischen Themen (Digitalisierung, Internationalisierung u. a.). Wir dokumentieren alle Ergebnisse in einem Beratungsbericht. Ab dem Bewilligungsbescheid haben wir bis zu sechs Monate Zeit, das Projekt abzuschließen und unseren Bericht, die Rechnung und den Zahlungsnachweis als Verwendungsnachweis einzureichen.
Sobald das Projekt umgesetzt wurde, schreiben wir einen ausführlichen Bericht, den wir zusammen mit weiteren Dokumenten einreichen und damit die Auszahlung der Fördersumme veranlassen.
Wer übernimmt was?
Damit ihr wisst, wer sich worum kümmert, hier eine kurze Übersicht über die Verantwortlichkeiten:
Was wir übernehmen:
- Fördercheck und Beratungsvorbereitung: Wir prüfen eure Förderfähigkeit, ermitteln den zutreffenden Fördersatz und erstellen das förderfähige Angebot.
- Antragstellung und Behördenkommunikation: Wir bereiten den Online‑Antrag vor, reichen ihn ein und übernehmen die komplette Kommunikation.
- Beratung und Dokumentation: Wir führen die Workshops durch, erstellen den konformen Beratungsbericht und leiten das Projekt bis zum Abschluss.
- Verwendungsnachweis: Nach Zahlung der Rechnung stellen wir den Verwendungsnachweis zusammen, schicken euch diesen zur Unterzeichnung zu und veranlassen die Auszahlung des Zuschusses.
Was ihr erledigen müsst:
- Unternehmensdaten bereitstellen: in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung Angaben zu Firma, Ansprechpartner:in und zur wirtschaftlichen Situation liefern.
- Vollmacht unterschreiben lassen: Die Geschäftsführung erteilt uns einmalig schriftlich die Vollmacht, den Antrag zu stellen.
- Info‑Gespräch absolvieren (nur bei jungen Unternehmen): Falls euer Unternehmen jünger als ein Jahr ist, müsst ihr ein kurzes, kostenloses Informationsgespräch mit der regionalen Leitstelle führen.
- Mitwirkung in der Beratung: An Workshops teilnehmen, Fragen beantworten und Feedback geben.
- Rechnung begleichen & Unterlagen für Zahlungsnachweis schicken: Die Beratungskosten zunächst bezahlen und uns einen Kontoauszug oder Zahlungsbeleg sowie alle Unterlagen (u.A. die De-minimis-Erklärung) für den Verwendungsnachweis zusenden.
Eure Ansprechpartnerin
Häufig gestellte Fragen
Nicht zu 100 %, aber die Chancen sind sehr hoch. Wir prüfen eure Förderfähigkeit im Vorfeld gründlich und reichen Anträge nur ein, wenn sie realistisch bewilligt werden können. Bislang wurden alle von uns eingereichten Anträge auch bewilligt.
Die Beratungskosten müssen zunächst vollständig bezahlt werden; der Zuschuss wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Pro Beratungsprojekt werden höchstens 3.500 € (netto) gefördert. Je nach Standort ist ein Zuschuss von bis zu 2.800 € (neue Länder) bzw. 1.750 € (alte Länder) möglich.
Der Antrag muss vor Projektstart gestellt werden. Für die Antragsstellung werden zunächst nur Unternehmensdaten benötigt sowie eine von der Geschäftsführung unterschriebene Vollmacht. Unserer Erfahrung nach, bekommen wir innerhalb weniger Stunden den Bewilligungsbescheid und haben dann mindestens 4 Wochen und maximal 6 Monate Zeit für die Umsetzung des Projekts.
Rund 1–2 Stunden, je nach Verfügbarkeit der Geschäftsführung. Denn Unterschriften dürfen nur die Geschäftsführung oder Prokura leisten. Wir schicken euch alles zu, was es für den Antrag oder auch die Auszahlung am Ende braucht.
Förderfähig ist nur die deutsche Betriebsstätte, aber wir helfen euch, das Projekt so zu strukturieren, dass internationale Anforderungen integriert werden können – z. B. durch zentrale Steuerung in DE.
Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr zwei Förderungen beantragen. Bis zum 31.12.2026 sind bis zu fünf Beratungen möglich.

