Analyse

Barrierefreie Website: optimierte User Experience für alle Menschen

Bei Barrierefreiheit denken viele von uns im ersten Moment vielleicht an rollstuhlgerechte Türen oder Blindenschrift auf Produktverpackungen. Aber auch bei Websites spielt das Thema Barrierefreiheit eine entscheidende Rolle – nicht zuletzt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das ab Juni 2025 in Kraft tritt. Erfahrt hier, warum digitale Barrierefreiheit so wichtig ist und wie ihr eure Website barrierefrei gestaltet.

Warum ist digitale Barrierefreiheit so wichtig?

Knapp 8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung. Und rund 76 % der Bevölkerung sind über 65 Jahre alt. Aber 95 % aller Websites sind laut einer Studie von 2024 nicht barrierefrei. Digitale Barrieren auf Websites können dazu führen, dass insbesondere Menschen mit eingeschränktem Seh- und Hörvermögen die Seite nicht in vollem Umfang nutzen können.

Fehlende Barrierefreiheit schließt viele potenzielle Nutzer:innen aus – und schreckt möglicherweise weitere ab, die zwar keine Behinderung haben, aber sich auf der Website nicht intuitiv zurechtfinden.

Barrierefreiheit bedeutet Nutzerfreundlichkeit

Für Unternehmen gibt es also viele Gründe, ihre Homepage inklusiv zu gestalten. Mit einer barrierefrei gestalteten Webseite schließen sie niemanden aus und erleichtern allen Menschen den Zugang zu ihren Informationen und Produkten. Außerdem gilt: je nutzerfreundlicher eine Website, desto zufriedener sind die User:innen – und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Conversion.

Barrierefreiheitsmaßnahmen sind auch gut für SEO

Ein weiterer guter Grund für eine barrierefreie Homepage: Nicht nur User:innen, sondern auch Suchmaschinen bevorzugen nutzerfreundliche und gut zu erfassende Inhalte. Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind daher auch gut für die Suchmaschinenoptimierung von Websites.

Zahlen und Fakten

Barrierefreie Websites – Vorteile auf einen Blick

  • Inklusion: Niemand wird aufgrund körperlicher oder geistiger Fähigkeiten ausgeschlossen.
  • Gesetzeskonformität: Digitale Barrierefreiheit ist seit dem 28. Juni 2025 mit in Kraft treten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gesetzlich vorgeschrieben.
  • Reichweite: Je weniger digitale Barrieren, desto größer die Anzahl potenzieller Nutzer:innen.
  • Kund:innenzufriedenheit: Barrierefreie Websites ermöglichen eine bessere User Experience und steigern damit die Wahrscheinlichkeit einer Conversion.
  • Sichtbarkeit und SEO: Viele Barrierefreiheitsmaßnahmen wie ALT-Tags, eine eindeutige H-Struktur und eine klare Navigation dienen auch der Suchmaschinenoptimierung, da sie den Suchmaschinen das Crawling erleichtern und dazu beitragen können, das Ranking der Website zu verbessern.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Gesetzliche Grundlage für digitale Barrierefreiheit

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) für europaweit einheitliche Regelungen zur Barrierefreiheit umsetzt. Das BFSG verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzer:innen barrierefrei anzubieten. Unter anderem gilt das Gesetz auch für Websites und Onlineshops. Das bereits am 16. Juni 2021 verabschiedete Gesetz tritt nach einer vierjährigen Übergangsfrist Mitte 2025 in Kraft – Unternehmen, die ihre Websites und Webshops bis dahin nicht auf Barrierefreiheit hin optimiert haben, müssen ab dem 28. Juni 2025 mit Abmahnungen oder Strafen rechnen.

Welche Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei gestaltet sein?

Barrierefreiheit nach dem BFSG bezieht sich nicht nur auf digitale Inhalte, sondern auf eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen. Zu den digitalen Produkten, die ab 2025 dem Barrierefreiheitsgesetz unterliegen, zählen zum Beispiel Computer, Tablets, Smartphones, Smart-TVs, E-Reader, Geld- und Ticketautomaten und Router. Bei den Dienstleistungen sind neben Onlineshops und Online-Portalen unter anderem Unternehmen im Personenverkehr, Telefonanbieter und Messengerdienste sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie z. B. Banken zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat primär Auswirkungen auf den B2C-Bereich, da es die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen regelt, die sich direkt an Verbraucher:innen richten.

Generell gilt aber: Alle Elemente einer Website, die auf einen Vertragsabschluss abzielen, müssen barrierefrei gestaltet sein. Vor allem Kaufvorgänge, Termin-Buchungen und Formulare sollten daher immer barrierefrei gestaltet werden.

Lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind nach § 3 Absatz 3 BFSG davon ausgenommen.

Die Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen des Bundes werden im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0) geregelt.

Ist eure Website schon barrierefrei? Finden wir es heraus! Zum Barrierefreiheits-Check 

Checkliste für Barrierefreiheit: Wann ist eine Website barrierefrei?

Nach dem European Accessibility Act (EAA) und dem BFSG bedeutet digitale Barrierefreiheit, dass alle Menschen digitale Angebote unabhängig von ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten nutzen können.

Websites müssen demnach in Bezug auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Level AA entsprechen.

Bei Websites betrifft dies vier Bereiche:

  • die Darstellung multimedialer Inhalte
  • das Design der Website
  • die Funktionalität der Website
  • Textform und Textinhalte

  • Klare Kontraste zwischen Text und Hintergrund machen die Texte leichter lesbar.
  • Eine klare Website-Struktur mit aussagekräftigen Headlines erleichtert User:innen und Screenreadern, die Inhalte zu erfassen.
  • Ausreichend Weißraum sowie ausreichen Abstand der einzelnen Navigationselemente zueinander erleichtern User:innen mit eingeschränktem Sehvermögen die Navigation.
  • Klickflächen wie Buttons und Teaser sollten einheitlich und ausreichend groß gestaltet sein.
  • Die Klickbarkeit eines Buttons oder eines Teaser sollte klar erkennbar sein, damit User:innen wissen, welche Website-Elemente sie anklicken können bzw. welche sie angeklickt haben.
  • Die verwendeten Schriften sollten nicht zu dünn und ausreichend groß sein, Text in Versalien nach Möglichkeit vermeiden.

  • Barrierefreie Texte sollten in einfacher, leicht verständlicher Sprache geschrieben sein, damit User:innen sie schnell und vollständig erfassen können.
  • Texte sollten in kompakte Absätze gegliedert sein, idealerweise ein in sich geschlossenes Thema oder Argument pro Absatz.
  • Textform und Textinhalte sollten auf die Wünsche und Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten sein.

  • Tastaturbedienbarkeit: Die gesamte Website sollte auch ohne eine Maus nur über die Tastatur bedienbar sein, um sehbehinderten Menschen die Navigation zu ermöglichen.
  • Mouse-over-Texte sollten vermieden werden.
  • Linktexte sollten aussagekräftig und individuell unterscheidbar sein – so wissen auch User:innen, die einen Screenreader nutzen, wohin die Links führen.
  • Headlines sollten klar, aussagekräftig und korrekt ausgezeichnet sein.
  • Bilder, Grafiken und Formulare sollten beschreibende und eindeutige ALT-Texte haben, die für Screenreader lesbar sind.

  • Für alle multimedialen Inhalte sollten eindeutige, gut erkennbare Icons zur Steuerung („Play“, „Stop“, „Pause“, Forward/Rewind) verfügbar sein.
  • Videos sollten untertitelt sein, die Untertitel sollten im Idealfall auch Geräusche oder Musik abbilden.
  • Audiobeschreibungen von Videos ermöglichen auch Menschen mit Sehbehinderung, die Videoinhalte zu konsumieren.
  • Für Podcasts und andere Audiodateien sollten Transkripte oder Zusammenfassungen in Textform verfügbar sein.
Gut zu wissen

Alle öffentlichen Stellen innerhalb der EU sind gesetzlich verpflichtet, auf ihrer Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit abzugeben. Dort muss dokumentiert werden, wann die Website auf ihre digitale Barrierefreiheit hin geprüft wurde und welche nicht barrierefreien Bereiche im Test identifiziert wurden.

Wie gestalte ich meine Website barrierefrei?

Wenn sich eure Website in der Planung oder im Aufbau befindet, solltet ihr die oben genannten Punkte hinsichtlich Website-Design, Funktionalität und Multimedia-Inhalte unbedingt von Anfang an berücksichtigen. Denn spätestens ab dem 28. Juni 2025 müssen alle Websites die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechend der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Level AA erfüllen.

Habt ihr eine bestehende Website oder einen Onlineshop, solltet ihr die Barrierefreiheit prüfen und bewerten. Dabei habt ihr zwei Möglichkeiten:

  1. Kostenlose Analyse-Tools wie WAVE oder das Chrome-Plugin axe , mit denen ihr verschiedene Tests durchführen könnt, um die Barrierefreiheit eurer Websites zu prüfen.
  2. Ein professioneller Barrierefreiheits-Check. Hier bekommt ihr nicht nur eine umfassende Analyse der Barrierefreiheit eurer Website, sondern auch konkrete Vorschläge für Optimierungsmaßnahmen.

Wichtig: Mit der Analyse allein ist es nicht getan – plant auf jeden Fall auch ausreichend Zeit und Ressourcen ein, um eure Website entsprechend zu optimieren.

Wie leicht zugänglich sind eure Onlinetexte?

Nehmt eure Online-Inhalte regelmäßig kritisch unter die Lupe – das ist nicht nur mit Blick auf die Barrierefreiheit wichtig. Kolibri prüft sowohl beim Barrierefreiheits-Check als auch bei anderen Analyse-Leistungen wie einem Content Audit die Qualität der Onlinetexte. Sind die Inhalte informativ und leicht verständlich? Sind sie einzigartig – und vor allem: Holen sie die jeweilige Zielgruppe gut ab? Eindeutige und aktuelle Onlinetexte überzeugen nicht nur eure Zielgruppen, sie können langfristig auch eure Rankings und eure Sichtbarkeit verbessern.

Was kostet eine barrierefreie Homepage?

Kosten und Aufwand für eine barrierefreie Website sind nur schwer pauschal zu beziffern. Sie richten sich unter anderem:

  • nach der Größe und Komplexität der Website
  • nach der Art und Anzahl der verwendeten Content-Formate
  • danach, ob die Website neu erstellt oder nachträglich optimiert werden soll

Für eine erste allgemeine Analyse eurer digitalen Barrierefreiheit könnt ihr mit relativ geringen Kosten rechnen. Eine grundlegende Optimierung der Website kostet deutlich mehr. Kolibri Online bietet einen umfassenden Barrierefreiheits-Check an. Mit viel Zeit und etwas Fachwissen könnt ihr sowohl die Analyse als auch die Optimierung selbst durchführen – schneller und einfacher geht es aber, wenn ihr euch strategische Unterstützung holt.

Barrierefreiheits-Check – jetzt anfordern und Website nachhaltig optimieren

Kolibri Online bietet einen umfangreichen, toolbasierten Barrierefreiheits-Check für Unternehmenswebsites und Onlineshops an. Unsere Expert:innen prüfen eure Website auf Herz und Nieren, identifizieren Optimierungspotenziale und machen konkrete Vorschläge für die Umsetzung.

Das umfasst der Kolibri Barrierefreiheits-Check

  • Einführung in das Thema digitale Barrierefreiheit und gesetzliche Vorgaben
  • Prüfung aller URLs eurer Webseite auf relevante WCAG- und BITV-Parameter
  • Prüfprotokoll mit allen gefundenen Verletzungen der Richtlinien inklusive Lösungen
  • Zusätzlicher Deep Dive zu 3-5 repräsentativen URLs eurer Seite, auf denen viele Transaktionen und Interaktionen stattfinden, inkl. detaillierter Verbesserungsvorschläge für diese Seiten
  • Persönliche Prüfung eures Contents über die technischen Komponenten hinaus auf barrierefreie Sprache und Nutzerfreundlichkeit
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Über die Autorin Kerstin Uhing Kerstin ist seit 2011 als Redakteurin bei Kolibri Online und freut sich, dass erfolgreicher SEO-Content heute nicht mehr nur anhand der Keyworddichte gemessen wird. Sie plant und erstellt hochwertigen Content für unsere Unternehmenskunden und begeistert sich dafür, immer wieder neue Bereiche im Content Marketing kennenzulernen.

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